Get Adobe Flash player

Unser Unterricht

 

In unserer Fahrschulgemeinschaft habt Ihr einen riesigen Vorteil gegenüber anderen Fahrschulen:

Ihr könnt 4 mal die Woche in den Theorieunterricht gehen und somit innerhalb von nicht einmal 4 Wochen euren gesamten Unterrichte zu Ende bringen.
 
Wir Unterrichten in allen Fahrschulen mit den modernsten Medien, nämlich per Computer und Beamer.
 
Wenn Ihr kurz vor Ihrer Theorieprüfung steht, können Ihr in allen Fahrschulen kostenlos eine oder mehrere Vorprüfungen ablegen, d.h. Ihr füllt in einer unserer Filialen eine Vorprüfung aus und bei entstanden Fehlern werden unsere Mitarbeiter Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Leider ist dies nur in deutscher Sprache möglich.

In allen Fahrschulen beginnt der Unterricht jeweils um 19.00 Uhr und dauert 90 Minuten, also immer eine Doppelstunde.

 

Wir haben Unterricht am:

Montag: Rappstr. 19

Dienstag: Großhadernerstr. 8

Mittwoch: Agnes-Bernauer-Str. 71

Donnerstag: Kleinhadernerstr. 57 / Großhadernerstr. 8 


 
Wie oft müsst Ihr in den theoretischen Unterricht gehen?
           
Bei Ersterteilung* (Klasse B, BE) 12 Doppelstunden Grundstoff und
2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
 
Bei Erweiterung* (Klasse B, BE) 6  Doppelstunden Grundstoff  und
2 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
 
Bei Ersterteilung* (Klasse A, A beschränkt, A1, M) 12 Doppelstunden
Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
 
Bei Erweiterung* (Klasse A, A beschränkt, A1) 6 Doppelstunden
Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
 
Für die Mofa – Ausbildung sind 6 Doppelstunden Grundstoff angesetzt.
 
*Eine Ersterteilung bedeutet, dass das Ihre erste Fahrerlaubnis ist, eine     Erweiterung bedeutet, dass Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. 


 

Die praktische Ausbildung:
 
Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht gesetzlich festgelegt und richtet sich einerseits nach Eurem Lernvermögen und andererseits danach, wie Ihr mit dem Fahrlehrer zurechtkommt.
Selbstverständlich kann sich jeder Fahrschüler seinen Fahrlehrer bei uns aussuchen, mit dem er die praktische Ausbildung und Prüfung machen möchte.
 
Die praktische Fahrstunden in der Stadt sind mit Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
 
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten je Klasse
(außer Kl. M und Mofa):
 
5 Fahrten auf Bundes- und Landstraßen
 
4 Fahrten auf Autobahnen
 
3 Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit
 
Unsere Ausbildungsfahrzeuge werden alle 2 Jahre gewechselt, so dass immer der neueste technische Stand der Fahrzeuge und deren Bedienung gewährleistet ist.
 
Außerdem bieten wir als besonderen Service an, dass wir Euch, wenn  möglich, gerne zu den Fahrstunden von Zuhause abholen oder wir uns an einem vereinbarten Ort treffen, der für beide Seiten gut erreichbar ist.
 
Wer auf einem Automatik - Fahrzeug ausgebildet werden möchte, sollte wissen, dass er dann auch nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darf, wenn er die Prüfung auf einem Automatik - Fahrzeug ablegt.
 
Wir beraten Euch natürlich auch nach Euerer Ausbildung sehr gerne weiter, wenn es z.B. um die Wahl des richtigen Motorrades geht oder Ihr die neuesten Änderungen der Verkehrsregeln wissen wollt..